Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes – Heike Hänsel (MdB 2005-2021, Archiv) https://www.heike-haensel.de Wed, 08 Jul 2020 10:40:21 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.0 Annexionspläne Israels für das Westjordanland aus völkerrechtlicher Sicht https://www.heike-haensel.de/2020/07/08/annexionsplaene-israels-fuer-das-westjordanland-aus-voelkerrechtlicher-sicht/ Wed, 08 Jul 2020 10:38:44 +0000 http://www.heike-haensel.de/?p=15445 Sachstandsanfrage an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Deren aktuelle Einordnung können Sie hier nachlesen.

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Ausfuhrkontrolle der Impulslöschtechnik https://www.heike-haensel.de/2020/06/16/ausfuhrkontrolle-der-impulsloeschtechnik/ Tue, 16 Jun 2020 10:09:33 +0000 http://www.heike-haensel.de/?p=15398 Rechtliche Voraussetzungen nach der EU-Anti-Folter-Verordnung ]]> Gutachten bestätigt: US-Drohnenmord an Soleimani ist Verstoß gegen Völkerrecht https://www.heike-haensel.de/2020/01/14/gutachten-bestaetigt-us-drohnenmord-an-soleimani-ist-verstoss-gegen-voelkerrecht/ Tue, 14 Jan 2020 13:36:30 +0000 http://www.heike-haensel.de/?p=14985 Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem von der Fraktion DIE LINKE angeforderten Gutachten (PDF) die Ermordung des iranischen Generals Qasem Soleimani als klaren Völkerrechtsverstoß kritisiert. Die Tötung Soleimanis durch einen US-Drohneneinsatz in der irakischen Hauptstadt Bagdad stelle eine Verletzung des Gewaltverbots (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta) gegenüber dem Iran und auch des Irak dar, heißt es in dem 26-seitigen Papier. Die temporäre „Vorverlagerung“ der Verteidigung berge zudem eine erhebliche Missbrauchsgefahr: „Sie ist daher international auf massiven Widerstand gestoßen und hat sich bis heute völkerrechtlich auch nicht durchsetzen können. Verteidigung dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr, nicht dagegen der Vorbeugung.“

Zudem ergeben sich aus dem menschenrechtlich verbürgten Recht auf Leben im Falle einer Tötung durch staatliche Sicherheitskräfte nachträgliche Untersuchungs- und Aufklärungspflichten des verantwortlichen Staates. „Insoweit mutet es seltsam an, dass die USA der Weltöffentlichkeit auch eine Woche nach dem Militärschlag keine Hinweise dazu präsentieren konnten, welche Anschläge Soleimani konkret geplant hatte, wie weit es um deren Realisierung stand und worin der Sicherheitsgewinn der USA nach der Tötung des Generals genau bestand“, heißt es von den Bundestagswissenschaftlern, die allerdings auch die Gegenangriffe Irans als völkerrechtswidrig bezeichnen, weil sie nicht der unmittelbaren Gefahrenabwehr gedient haben.

Dazu erklärt Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich bis heute feige davor drückt, den Mordbefehl von US-Präsident Donald Trump ebenso zu verurteilen wie die iranischen Gegenangriffe auf US-Militäreinrichtungen im Irak. Wenn die Bundesregierung US-Präsident Donald Trump aus falscher Bündnissolidarität Rückendeckung gibt, das Völkerrecht mit Füßen zu treten, macht sich vollkommen unglaubwürdig als Vermittler zur Deeskalation des Konflikts im Nahen Osten.“

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Griechische und polnische Reparationsforderungen gegen Deutschland https://www.heike-haensel.de/2019/07/10/griechische-und-polnische-reparationsforderungen-gegen-deutschland/ Wed, 10 Jul 2019 08:39:02 +0000 http://www.heike-haensel.de/?p=14575 Muss Deutschland für Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg Reparationszahlungen leisten? Die Bundesregierung lehnt das kategorisch ab. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem von Heike Hänsel beauftragten Gutachten zu einem ambivalenteren Schluss. Die deutsche Absage sei keineswegs zwingend, eine rechtliche Klärung solle über den Internationalen Gerichtshof in Den Haag erfolgen.

Griechenland hatte Deutschland Anfang Juni offiziell mit einer diplomatischen Note zu Verhandlungen über Reparationszahlungen aufgefordert. Dabei geht es um eine Entschädigung für Kriegsschäden über schätzungsweise 290 Milliarden Euro. Die Bundesregierung lehnt solche Verhandlungen sowie eine gerichtliche Lösung ab — eine Regelung sei bereits durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 erfolgt. Im Vertrag zwischen der BRD, der DDR, USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien werden Reparationszahlungen allerdings gar nicht thematisiert, zudem war Griechenland nicht beteiligt.

Ist die deutsche Ablehnung gerechtfertigt? Für eine völkerrechtliche Einschätzung beauftragte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Heike Hänsel, den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Das Gutachten bescheinigt eine „uneindeutige Rechtslage“. Die Position der Bundesregierung sei zwar völkerrechtlich vertretbar, aber keineswegs zwingend. Um Rechtsicherheit zu erreichen, regen die Gutachter ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshofs in Den Haag an. Heike Hänsel sieht nun die Notwendigkeit, weiterer Prüfungen. „Die Bundesregierung kann sich nicht länger der historischen Verantwortung entziehen und diese Fragen einseitig für beendet erklären kann“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Die Bundesregierung müsse nun „offensiv eine Verständigung herbeiführen“.

Hänsel weiter: „Es geht ja nicht nur um Reparationen, sondern auch um die Frage der Zwangsanleihe und um individuelle Entschädigungen der Opfer grausamer Massaker. Dies ist ein Gesamtpaket und die Bundesregierung sollte dies mit der griechischen Regierung – unter Einbeziehung der Opferorganisationen – verhandeln. Zudem könnte über den Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine rechtliche Klärung und gegebenenfalls beidseitige Einigung herbeigeführt werden. Dabei ist nicht in erster Linie die Höhe des Geldbetrags entscheidend, sondern, dass die Bundesregierung endlich ihre Blockadehaltung aufgibt und in Verhandlungen eintritt.“

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Rechtsfragen zur Anerkennung des Interimspräsidenten in Venezuela https://www.heike-haensel.de/2019/02/15/rechtsfragen-zur-anerkennung-des-interimspraesidenten-in-venezuela/ Fri, 15 Feb 2019 14:48:02 +0000 http://www.heike-haensel.de/?p=14282 Heike Hänsel: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zeigt, dass sich die Bundesregierung nicht nur völkerrechtlich auf dünnem Eis bewegt, sondern mit ihrer Anerkennung des selbsternannten Präsidenten Venezuelas, Juan Guaidó, auch gegen bisherige Praxis der deutschen Aussenpolitik verstösst, nur Staaten aber nicht Regierungen anzuerkennen. Dies ist ein weitreichender, gefährlicher Tabubruch und laut Gutachten auch eine völkerrechtlich fragwürdige Einmischung in innere Angelegenheiten Venezuelas, denn die Bundesregierung positioniert sich in einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts völlig einseitig. Auch die weitreichenden US-Sanktionen mit dem Ziel des Regime Change sind nach OAS-Charta verboten. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Anerkennungspolitik zum Komplizen der US-Regime-Change-Politik gemacht und vorschnell jede Möglichkeit verspielt als glaubwürdige Vermittlerin in Venezuela zu einer politischen Lösung beizutragen.“

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Gutachten zur völkerrechtlichen Bewertung des Falles „Skripal“ https://www.heike-haensel.de/2018/06/19/gutachten-zur-voelkerrechtlichen-bewertung-des-falles-skripal/ Tue, 19 Jun 2018 13:58:27 +0000 http://www.heike-haensel.de/?p=13182 Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, auf Anfrage von Heike Hänsel
Gutachten zum Download

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Verfassungsmäßigkeit von sog. „Hackbacks“ im Ausland https://www.heike-haensel.de/2018/06/19/verfassungsmaessigkeit-von-sog-hackbacks-im-ausland/ Tue, 19 Jun 2018 13:55:47 +0000 http://www.heike-haensel.de/?p=13179 Gutachten des wiss. Dienstes des Bundestags, in Auftrag gegeben von Heike Hänsel
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