Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützen! – Verantwortliche für die Verletzten am 30.9.2010 zur Rechenschaft ziehen!

Anlässlich der zweiten Verhandlungsrunde und den Verhandlungstagen drei und vier im sogenannten Stuttgarter „Wasserwerfer-Prozess“ fordert die Tübinger Bundestagsabgeordnete, Heike Hänsel, Fraktion DIE LINKE:

„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muss geschützt werden! Es bedarf endlich der grundlegenden Aufklärung, wer bei Politik und Polizei verantwortlich für den vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Einsatz am 30.09.2010 war.“

Heike Hänsel begrüßt den Prozess, mahnt aber auch, dass die Versammlungsfreiheit besser geschützt werden muss und fordert Aufklärung bei Polizei und Politik:

„Es ist ein wichtiges Signal, dass es überhaupt einen Prozess gegen die Polizei als Verantwortliche für ca. 400 Verletzte am „schwarzen Donnerstag“ gibt. Denn bisher hat die Staatsanwaltschaft nie gegen die Polizeiführung ermittelt, sondern nur auf unteren Dienstebenen. Der ehemalige Polizeipräsident Stumpf konnte sich bei vollen Bezügen im April 2011 „aus gesundheitlichen Gründen“ in der Vorruhestand versetzen lassen. Nachdem nun bekannt wurde, dass es entgegen der Behauptung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus vor dem Untersuchungsausschuss auch eine politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz gegeben hat, ist eine vollständige Aufarbeitung der Ereignisse und Abläufe dringender denn je. Dass die Polizei in einer solchen Weise vorgehen konnte, zeigt grundlegende Probleme auf, die über den einzelnen Einsatz hinausgehen. Ausbildung und Einsatzrecht müssen reformiert werden. Grundrechte auf Versammlungsfreiheit müssen aktiv verteidigt werden, dies zeigen auch Polizeieinsätze gegen antifaschistische Demonstrationen gegen Naziaufmärsche in Heilbronn und Göppingen sowie jüngst gegen Homophobie-Gegner in Stuttgart. Demonstrierende dürfen nicht länger kriminalisiert werden.“

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