„Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht unseren Eilantrag gegen die vorläufige Anwendung von CETA abgelehnt hat, das ist ein schwarzer Tag für die Demokratie! Trotzdem einen Teilerfolg bedeutet das Urteil schon: das Gericht benennt zahlreiche Defizite, die die Bundesregierung geflissentlich übergehen wollte“, erklärt Heike Hänsel, Bundestagsabgeordnete der LINKEN aus Baden-Württemberg.
„So muss Deutschland auch im Alleingang aus der vorläufigen Anwendung aussteigen können, das heißt hier muss das geltende EU-Recht zwischen den Institutionen bzgl. Handelspolitik verändert werden. Beschlüsse des zukünftigen CETA-Ausschusses dürfen nur in Kraft treten, wenn auch alle EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Erst im Hauptsacheverfahren im kommenden Jahr, wird entschieden, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Unabhängig davon ist aber jetzt schon klar:
CETA, TTIP und TISA und viele andere Freihandelsabkommen sind politisch falsch und unverantwortlich. Wir werden weitermachen im Parlament und auf der Straße, um CETA zu stoppen! Globale soziale Rechte statt Freihandel!“