Schriftliche Frage November 2018: Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien auf zwei Monate beschränkt?

Frage:
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach ein Rüstungsexport-stopp nach Saudi-Arabien auf zwei Monate beschränkt ist (http://m.spiegel.de/politik/ausland/ruestungsexporte-deutscher-lieferstopp-nach-saudi-arabien-gilt-nur-temporaer-a-1240039.html)?

Antwort:
Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) zur Reichweite des parlamentarischen Auskunftsanspruchs bei Rüstungsexportentscheidungen und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhr-vorhaben, d.h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen, die über die Eckdaten des Ausfuhrvorhabens hinausgehen, ab. Dies schließt Angaben zu abgelehnten Genehmigungsanträgen oder möglichen Suspendierungen von erteilten Genehmigungen ein. Da Maßnahmen zur Unterbindung von Ausfuhrvorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die vertraglichen Beziehungen der betroffenen Unternehmen haben, kommt dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hierbei eine besondere Stellung zu.

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