Antworten Fragestunde Venezuela

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2019

Fragestunde

Frage 53 (schriftlich beantwortet)

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE):

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erklärung des UN-Sonderberichterstatters zu den negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen, Idriss Jazairy, der davor gewarnt hat, dass die Wirtschaftssanktionen der USA gegen Venezuela die Wirtschaftskrise in dem südamerikanischen Land verschlimmern und die Wirtschaftssanktionen der USA gegen Venezuela dafür eingesetzt werden, einen Regierungswechsel in einem souveränen Staat herbeizuführen („Venezuela sanctions harm human rights of innocent people, UN expert warns“, ohchr.org, 31. Januar 2019, www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24131&LangID=E), und in welcher Form hat die Bundesregierung diese Gefahr gegenüber der Regierung der USA problematisiert?

Die Bundesregierung bewertet Aussagen von Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen grundsätzlich nicht. Die katastrophale wirtschaftliche und humanitäre Lage in Venezuela bereitet der Bundesregierung seit langem große Sorgen. Neben der Hyperinflation ist hier zum Beispiel das weitgehend zusammengebrochene Gesundheitssystem zu nennen. Das hat zur Folge, dass Teile der Bevölkerung um das physische Überleben kämpfen. Für diese dramatische Situation trägt das Regime von Nicolás Maduro mit seiner jahrelangen Misswirtschaft die Hauptverantwortung.

Zu möglichen Auswirkungen der Listung des staatlichen venezolanischen Ölkonzerns PDVSA durch die USA auf die Lage in Venezuela kann die Bundesregierung keine Vorhersage treffen.

Die Bundesregierung steht mit der US-amerikanischen Regierung in kontinuierlichem Austausch auf allen Ebenen. Dabei wird selbstverständlich auch Venezuela thematisiert.

Die Bundesregierung setzt gemeinsam mit ihren Partnern auf eine friedliche politische Lösung des Konflikts in Venezuela und verfolgt dieses Ziel auch im Rahmen der Internationalen Kontaktgruppe.

Frage 54 (schriftlich beantwortet)

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE): Erfüllen nach Ansicht der Bundesregierung die von den USA unter anderem mit Militärflugzeugen an die kolumbianische Grenze zu Venezuela gebrachten Hilfsgüter, die am 23. Februar 2019 gegen den Willen der Regierung Venezuelas ins Land gebracht werden sollten, die Kriterien humanitärer Hilfe (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung zahlreicher Hilfsorganisationen, die humanitäre Hilfe in Venezuela nicht politisch zu instrumentalisieren (www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=15178:venezuela-humanitaere-hilfe-darf-nicht-missbraucht-werden&calid=29&Itemid=71

www.aktiondeutschland-hilft.de/de/hilfseinsaetze/nothilfe-venezuela/humanitaere-hilfe-darf-nicht-instrumentalisiert-werden/; www.domradio.de/themen/weltkirche/2019-02-24/malteser-zu-venezuela-hilfe-nicht-politisch-instrumentalisieren; https://venezuelablog.org/70-venezuelan-international-organizations-aid-must-follow-humanitarian-principles-technical-expertise/)?

Das Ziel humanitärer Hilfe ist es, das Überleben von Menschen in Würde zu sichern. Die Bundesregierung stimmt mit den humanitären Hilfsorganisationen überein, dass humanitäre Hilfe unabhängig von politischen Erwägungen bedarfsorientiert zu leisten und umzusetzen ist. Nur so können die humanitären Prinzipien, insbesondere Neutralität und Unabhängigkeit, gewährleistet werden.

Die für humanitäre Hilfsprojekte in Venezuela von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel werden umgesetzt, sobald das Maduro-Regime dies zulässt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind hierbei der ungehinderte Zugang der humanitären Hilfsorganisationen zu den bedürftigsten Menschen und die Einhaltung der humanitären Prinzipien bei der Umsetzung der Hilfsprojekte.

Hilfsangebote Dritter an die venezolanische Bevölkerung erfolgen unabhängig von der Bundesregierung. Im Falle der Hilfslieferungen der USA hat die Bundesregierung keinen Grund zur Annahme, dass diese nicht dazu beitragen werden, das genannte Ziel humanitärer Hilfe unter den genannten Voraussetzungen zu erreichen.

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