Klage gegen den Einsatz der Bundeswehr in Syrien

Verfassungswidriges Handeln muss geahndet werden. Das Verfassungsgericht stützt die Außenpolitik der Bundesregierung.

Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der Linken nach drei Jahren Prüfung verworfen hat, den Einsatz der Bundewehr im Rahmen der Anti-IS-Koalition als verfassungswidrig zu ahnden. Dabei haben die Richter noch nicht einmal inhaltlich zu der Mission in Irak und Jordanien entschieden. Sie haben die Antragsbefugnis der Fraktion grundsätzlich in Abrede gestellt.

Die Karlsruher Richter schlossen damit aus, dass sich aus dem Grundgesetz ein Recht des Deutschen Bundestags ableiten lässt, verfassungswidriges Handeln der Bundesregierung in der Außen- und Sicherheitspolitik zu ahnden. Damit ist allerdings die Frage aufgeworfen, wie diese Regelungslücke geschlossen werden kann. Die zentrale Frage, ob der Tornado-Einsatz verfassungs- und völkerrechtlich legitimiert ist und ob die selbst ernannte Koalition der Willigen rechtlich zu ihren Militäreinsätzen tatsächlich ermächtigt ist, hat das Bundesverfassungsgericht materiell leider nicht geprüft.

Was war geschehen? Deutschland hatte sich nach islamistischen Anschlägen am 13. November 2015 in Paris der Anti-IS-Koalition angeschlossen. Deutsche Tornado-Aufklärungsjets, Tankflugzeuge und Militärausbilder wurden nach Jordanien und Irak verlegt, auch um am Bombenkrieg gegen den IS teilzunehmen. Dieser Einsatz der bis zu 800 Soldaten findet aber nicht innerhalb eines »Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit« statt, wie es etwa die Vereinten Nationen bilden, sondern als Teil der Koalition der Willigen an der Seite von USA, Großbritannien und Frankreich sowie der Türkei und den Golfdiktaturen Katar und Saudi-Arabien.

Das Agieren in einem System kollektiver Sicherheit hat das Verfassungsgericht in früheren Entscheidungen selbst zur Voraussetzung gemacht. Der gesamte »Anti-IS-Einsatz« ist daher nicht nur sicherheitspolitisch gefährlich, da er zum Ziel hat, mit Förderern des islamistischen Terrorismus eben diesen zu bekämpfen, und zahlreiche zivile Todesopfer vor allem bei den massiven Bombardements fordert, sondern er ist schlicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begreifen wir als Verpflichtung, die Regelungslücke zu schließen, um künftig verfassungswidriges Handeln der Bundesregierung ahnden zu können. Abgeordnete des Bundestags müssen gegen eine Verletzung des Grundgesetzes klagen können. Deshalb werden wir im Bundestag mit einem entsprechenden Gesetzesvorstoß aktiv. Es kann nicht sein, dass die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland als grundrechtsfreier Raum durch die Koalition abgeschirmt werden kann. Dies widerspricht auch der Intention der Mütter und Väter des Grundgesetzes, dieser Verfassung ein Friedensgebot einzuschreiben. Völkerrechtsbruch, Angriffskriege und das Fördern von Kriegen und Konflikten durch den Export von Kriegswaffen sollten für alle Zeiten ausgeschlossen werden.

Wenn es uns darum geht, völkerrechtswidriges Handeln der Bundesregierung ahnden zu können, plädiere ich dafür, auch den gesamten Bereich der Rüstungsexporte mit in den Fokus zu nehmen. Durch die fortgesetzten Waffenlieferungen an die Türkei, die an der Seite einer islamistischen Soldateska in Syrien Krieg führt, und durch Kriegswaffenexporte an die Jemen-Kriegskoalition unter saudischer Führung macht sich die Bundesregierung mitschuldig an den furchtbaren Verbrechen dieser Mörderbanden in Syrien und im Jemen. Unsere Aufgabe ist es, hier gegenzuhalten, damit diese Kultur der Straflosigkeit beendet wird.

Veröffentlicht in: clara, Magazin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag https://clara.linksfraktion.de/2019/12/klage-gegen-den-einsatz-der-bundeswehr-in-syrien/

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