Heike Hänsel begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit

„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Verbote geplanter Versammlungen in Gießen teilweise wieder aufzuheben. Die Corona-Verordnungen lassen den Behörden einen gewissen Spielraum zum Schutz der Versammlungsfreiheit, das gilt auch für Baden-Württemberg. Deshalb fordere ich von der Stadt Tübingen, diesen Ermessensspielraum auch zu nutzen und Versammlungen bzw. Protestformen, die die Hygienemaßnahmen einhalten, nicht länger als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat zu ahnden.

Protest muss auch in Zeiten von Corona möglich sein. Dies betrifft unter anderem den jüngsten Fall von OsterspaziergängerInnen mit Friedensfahnen an der Steinlach. Diese waren in großem Abstand einzeln unterwegs, die Platzverweise und Anzeigen sind nicht verhältnismäßig und müssen zurückgenommen werden. Ebenso die Anzeigen gegen Aktionen von LeaveNoOneBehind, die sich für Solidarität mit Flüchtlingen einsetzen“ sagt die Tübinger Bundestagsabgeordnete der Linken, Heike Hänsel zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts angesichts eines Eilantrags aus Gießen.

Kommentare sind geschlossen.