Ein Impfstoff gegen Covid-19 darf kein Milliardengeschäft werden

„Ich begrüße den Beschluss der UN-Generalversammlung für einen gleichberechtigten Zugang zu einem möglichen künftigen Impfstoff gegen Covid-19. Der von Mexiko initiierte UN-Beschluss ist leider nicht rechtlich bindend. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, bei laufenden, mit Steuergeldern finanzierten Forschungsprojekten privatwirtschaftliche Interessen zurückzudrängen und dies auch vertraglich festzulegen“, sagt Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur Vereinbarung der UN-Mitgliedsstaaten. Die Außenpolitikerin weiter:

„Aus einem möglichen Impfstoff gegen Covid-19 darf kein Milliardengeschäft werden, sondern er muss der Allgemeinheit dienen. Durch das öffentlich-private Finanzierungskonstrukt CEPI ist die Gefahr jedoch groß, dass genau dies nicht passiert, wie es zum Beispiel im Fall des Tübinger Pharmaunternehmens CureVac geschieht. So antwortete die Bundesregierung auf Anfrage bezüglich der Förderung der Impfstoff-Entwicklung von CureVac nur, dass die „geistigen Eigentumsrechte grundsätzlich bei den Partnern verbleiben.“

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