Recht auf Entkolonialisierung und Selbstbestimmung des sahrauischen Volkes

Deutscher Bundestag –19. Wahlperiode Fragestunde –185. Sitzung.

Berlin, Mittwoch, den 28. Oktober 2020

Frage 16

Antwortdes Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE): In welcher Form setzt sich Deutschland im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bei Frankreich und den anderen Mitgliedern des Sicherheitsrats, darunter die „Freunde der Westsahara“, für das Recht auf Entkolonialisierung und Selbstbestimmung des sahrauischen Volkes ein, damit die Verhandlungen um eine Verlängerung des MINURSO-Mandates ( https://minurso.unmissions.org/sites/default/files/unsg_report_23_september_s_2020_938_e.pdf ) zum Erfolg führen und nicht Ende Oktober 2020 der politische Prozess de facto beendet wird, und warum ist die Ernennung eines neuen UN-Sondergesandten für die Westsahara bisher nicht erfolgt?

Der Konflikt um die Westsahara ist ein seit Jahrzehnten andauernder Konflikt. Die Bundesregierung bedauert das Stagnieren des politischen Prozesses – und die fast anderthalbjährige Vakanz auf dem Posten des Persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN). Diese Vakanz droht die allseits anerkannten Erfolge des ehemaligen Persönlichen Gesandten, Bundespräsident a. D. Horst Köhler, zu unterminieren.

Daher drängt die Bundesregierung regelmäßig in Gesprächen mit Frankreich und den anderen VN Sicherheitsratsmitgliedern sowie in Sitzungen des Sicherheitsrates darauf, dass der Posten baldmöglichst nachbesetzt wird. Zudem arbeitet die Bundesregierung mit ihren Partnern im VN-Sicherheitsrat an der Verlängerung des aktuell einjährigen Mandats der VN-Mission zur Vorbereitung eines Referendums über den Status der Westsahara (MINURSO), damit die Mission ihre Aufgaben über den 31. Oktober2020hinaus wahrnehmen und erfüllen kann.

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