Rüstungsexporte an Israel

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat Mai 2021
Frage Nr. 115

Frage:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Rüstungsexportpraxis an Israel nach Zustimmung zu der Resolution des UN-Menschenrechtsrates A/HRС/46/L.31 vom 15.03.21, in der unter Abschnitt 16 ein Waffenembargo gegen Israel vorgesehen ist, auch vor dem Hintergrund, dass das Bonn International Center for Conversation (BICC) die Einhaltung für Waffenexporte durch Israel als kritisch ansieht und zahlreiche internationale Menschenrechtsorganisationen Israel vorwerfen, systematisch Internationale Recht zu brechen, und wird die Bundesregierung nach Zustimmung zu der oben genannten Resolution die eigenen Rüstungs- und Waffenexporte an das Land stoppen (wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht; (vgl. https://undocs.orq/A/HRС/46/L.31 [1])?

Antwort:
Die Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen A/HRC/461L.31 vom 15. März 2021 enthält unter Ziffer 16 keine Forderung nach einem Waffenembargo, sondern die Aufforderung zu einer strikten Rüstungsexportkontrolle.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen.
Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung, des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung vom 16. September 2019 und des Vertrags über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“) sowie die am 26. Juni 2019 in geschärfter Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“.
Für die Existenz und Sicherheit Israels hat Deutschland eine besondere Verantwortung.

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