Archiv für Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes

Annexionspläne Israels für das Westjordanland aus völkerrechtlicher Sicht

Sachstandsanfrage an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Deren aktuelle Einordnung können Sie hier nachlesen.

Ausfuhrkontrolle der Impulslöschtechnik

Rechtliche Voraussetzungen nach der EU-Anti-Folter-Verordnung

Gutachten bestätigt: US-Drohnenmord an Soleimani ist Verstoß gegen Völkerrecht

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem von der Fraktion DIE LINKE angeforderten Gutachten (PDF) die Ermordung des iranischen Generals Qasem Soleimani als klaren Völkerrechtsverstoß kritisiert. Die Tötung Soleimanis durch einen US-Drohneneinsatz in der irakischen Hauptstadt Bagdad stelle eine Verletzung des Gewaltverbots (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta) gegenüber dem Iran und auch des Irak dar, heißt es in dem 26-seitigen Papier. Die temporäre „Vorverlagerung“ der Verteidigung berge zudem eine erhebliche Missbrauchsgefahr: „Sie ist daher international auf massiven Widerstand gestoßen und hat sich bis heute völkerrechtlich auch nicht durchsetzen können. Verteidigung dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr, nicht dagegen der Vorbeugung.“

Weiterlesen

Griechische und polnische Reparationsforderungen gegen Deutschland

Muss Deutschland für Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg Reparationszahlungen leisten? Die Bundesregierung lehnt das kategorisch ab. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem von Heike Hänsel beauftragten Gutachten zu einem ambivalenteren Schluss. Die deutsche Absage sei keineswegs zwingend, eine rechtliche Klärung solle über den Internationalen Gerichtshof in Den Haag erfolgen.

Weiterlesen

Rechtsfragen zur Anerkennung des Interimspräsidenten in Venezuela

Heike Hänsel: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zeigt, dass sich die Bundesregierung nicht nur völkerrechtlich auf dünnem Eis bewegt, sondern mit ihrer Anerkennung des selbsternannten Präsidenten Venezuelas, Juan Guaidó, auch gegen bisherige Praxis der deutschen Aussenpolitik verstösst, nur Staaten aber nicht Regierungen anzuerkennen. Dies ist ein weitreichender, gefährlicher Tabubruch und laut Gutachten auch eine völkerrechtlich fragwürdige Einmischung in innere Angelegenheiten Venezuelas, denn die Bundesregierung positioniert sich in einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts völlig einseitig. Auch die weitreichenden US-Sanktionen mit dem Ziel des Regime Change sind nach OAS-Charta verboten. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Anerkennungspolitik zum Komplizen der US-Regime-Change-Politik gemacht und vorschnell jede Möglichkeit verspielt als glaubwürdige Vermittlerin in Venezuela zu einer politischen Lösung beizutragen.“

Gutachten zur völkerrechtlichen Bewertung des Falles „Skripal“

Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, auf Anfrage von Heike Hänsel
Gutachten zum Download

Verfassungsmäßigkeit von sog. „Hackbacks“ im Ausland

Gutachten des wiss. Dienstes des Bundestags, in Auftrag gegeben von Heike Hänsel
Gutachten zum Download