Konsequenzen aus der Anerkennung von Guaidó

Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 79 Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13 Februar 2019

Fragestunde

Frage 25

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE):

Welche praktischen Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus ihrer Anerkennung des selbsternannten Interimspräsidenten in Venezuela, Juan Guaidó

(www.auswaertigesamt.de/de/newsroom/maas-venezuela/2186030), für die diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Venezuela, und wie genau stellt sich die Bundesregierung die Durchführung von Neuwahlen in Venezuela unter Führung des selbsternannten Präsidenten vor, angesichts der Tatsache, dass er bislang nach meiner Auffassung über keine reale Macht in Venezuela verfügt und jenseits der Nationalversammlung keine Kontrolle über staatliche Institutionen ausübt?

Für die Bundesregierung ist Juan Guaidó legitimiert, im Einklang mit der venezolanischen Verfassung das Land zu Präsidentschaftsneuwahlen zu führen.

Aus Sicht der Bundesregierung ist dabei wichtig, dass die nächsten Wahlen auch wirklich frei und fair stattfinden können. Die politischen Rahmenbedingungen hierfür sind im Moment noch nicht gegeben. Die Bundesregierung setzt sich – unter anderem im Rahmen einer von der EU initiierten internationalen Kontaktgruppe – deshalb dafür ein, dass die gegenwärtige Krise in Venezuela überwunden wird, damit Juan Guaidó möglichst rasch sein Mandat zur Abhaltung freier, fairer und glaubwürdiger Präsidentschaftswahlen in Venezuela ausüben kann.

Frage 26

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE):

Welche Auswirkungen hat die in der bundesrepublikanischen Diplomatie bislang beispiellose Anerkennung einer nicht gewählten Gegenregierung für Staatsbürger beider Seiten in den jeweils anderen Staaten?

Am Status deutscher Staatsangehöriger in Venezuela oder venezolanischer Staatsangehöriger in Deutschland hat sich nach jetzigem Stand nichts verändert.

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