Rechtsfragen zur Anerkennung des Interimspräsidenten in Venezuela

Heike Hänsel: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zeigt, dass sich die Bundesregierung nicht nur völkerrechtlich auf dünnem Eis bewegt, sondern mit ihrer Anerkennung des selbsternannten Präsidenten Venezuelas, Juan Guaidó, auch gegen bisherige Praxis der deutschen Aussenpolitik verstösst, nur Staaten aber nicht Regierungen anzuerkennen. Dies ist ein weitreichender, gefährlicher Tabubruch und laut Gutachten auch eine völkerrechtlich fragwürdige Einmischung in innere Angelegenheiten Venezuelas, denn die Bundesregierung positioniert sich in einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts völlig einseitig. Auch die weitreichenden US-Sanktionen mit dem Ziel des Regime Change sind nach OAS-Charta verboten. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Anerkennungspolitik zum Komplizen der US-Regime-Change-Politik gemacht und vorschnell jede Möglichkeit verspielt als glaubwürdige Vermittlerin in Venezuela zu einer politischen Lösung beizutragen.“

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