Griechische und polnische Reparationsforderungen gegen Deutschland

Muss Deutschland für Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg Reparationszahlungen leisten? Die Bundesregierung lehnt das kategorisch ab. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem von Heike Hänsel beauftragten Gutachten zu einem ambivalenteren Schluss. Die deutsche Absage sei keineswegs zwingend, eine rechtliche Klärung solle über den Internationalen Gerichtshof in Den Haag erfolgen.

Griechenland hatte Deutschland Anfang Juni offiziell mit einer diplomatischen Note zu Verhandlungen über Reparationszahlungen aufgefordert. Dabei geht es um eine Entschädigung für Kriegsschäden über schätzungsweise 290 Milliarden Euro. Die Bundesregierung lehnt solche Verhandlungen sowie eine gerichtliche Lösung ab — eine Regelung sei bereits durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 erfolgt. Im Vertrag zwischen der BRD, der DDR, USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien werden Reparationszahlungen allerdings gar nicht thematisiert, zudem war Griechenland nicht beteiligt.

Ist die deutsche Ablehnung gerechtfertigt? Für eine völkerrechtliche Einschätzung beauftragte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Heike Hänsel, den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Das Gutachten bescheinigt eine „uneindeutige Rechtslage“. Die Position der Bundesregierung sei zwar völkerrechtlich vertretbar, aber keineswegs zwingend. Um Rechtsicherheit zu erreichen, regen die Gutachter ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshofs in Den Haag an. Heike Hänsel sieht nun die Notwendigkeit, weiterer Prüfungen. „Die Bundesregierung kann sich nicht länger der historischen Verantwortung entziehen und diese Fragen einseitig für beendet erklären kann“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Die Bundesregierung müsse nun „offensiv eine Verständigung herbeiführen“.

Hänsel weiter: „Es geht ja nicht nur um Reparationen, sondern auch um die Frage der Zwangsanleihe und um individuelle Entschädigungen der Opfer grausamer Massaker. Dies ist ein Gesamtpaket und die Bundesregierung sollte dies mit der griechischen Regierung – unter Einbeziehung der Opferorganisationen – verhandeln. Zudem könnte über den Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine rechtliche Klärung und gegebenenfalls beidseitige Einigung herbeigeführt werden. Dabei ist nicht in erster Linie die Höhe des Geldbetrags entscheidend, sondern, dass die Bundesregierung endlich ihre Blockadehaltung aufgibt und in Verhandlungen eintritt.“

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