Wie begründet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Festsetzung zweier Schiffe der „Mare Liberum e.V.“, die nicht zur Seenotrettung, sondem zu Beobachtungszwecken in der Agäis vorgesehen sind, und damit nicht zwingend der Neuregelung der „Schiffssicherheitsverordnung“ (vgl. https://mare-liberum.orgde/schiffssicherheitsverordnung/) des Verkehrsministeriums unterliegen, und sieht die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit gewahrt (vgl. https://www.neues-deutschland.de/artikel/ 114071 O.seenotrettung-behoerden-blockierenhilfseinsalz. html)?
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