Prozess ohne Recht: Julian Assange vor Gericht

Gastkommentar von Heike Hänsel in junge Welt

Der ohnehin als Justizfarce begonnene Prozess gegen den australischen Journalisten Julian Assange in London ist spätestens seit Beginn der Coronapandemie zu einem unwürdigen Verfahren verkommen, mit dem sich die britische Justiz einmal mehr in Frage stellt. Vor der am Montag begonnenen Anhörung zu einem Auslieferungsantrag der USA, wo dem 49jährigen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, wurde Assange von den britischen Behörden fast vollständig isoliert. Weder sein Vater noch seine Anwälte oder Unterstützer haben ihn seit März dieses Jahres zu Gesicht bekommen.

Und obwohl der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks angesichts der Coronapandemie zu der Gruppe der Risikopatienten gehört, wurde ihm nach eigenen Aussagen medizinisches Schutzmaterial verweigert, ein Kautionsgesuch der Anwälte wurde abgelehnt. Großbritannien behält Assange also nicht nur in Haft, während zahlreiche Inhaftierte aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurden; das britische Justizsystem gefährdet auch noch fahrlässig Leib und Leben des Journalisten.

Dies und die völlig unverhältnismäßigen Haftbedingungen im Hochsicherheitstrakt zeigen den politischen Charakter des Verfahrens. Dieser Prozess ist weder fair noch frei, sondern Teil eines Kreuzzugs gegen den investigativen Journalismus. Eine Auslieferung von Assange an die USA würde einen Präzedenzfall schaffen, der die Pressefreiheit weltweit nachhaltig einschränken würde. Daher hatten mehr als 160 Anwälte und Juristen recht, als sie unlängst in einem offenen Brief an den britischen Premierminister Boris Johnson einen »Schauprozess« beklagten und die sofortige Haftentlassung Assanges forderten. Dass eine Auslieferung an die Trump-Führung angesichts der drohenden Haft von 175 Jahren für 18 weitgehend konstruierte Anklagepunkte oder gar der Todesstrafe nicht von vornherein ausgeschlossen wurde, ist gleichsam ein Indiz für den Niedergang politischer Werte westlicher Staaten wie für ihre Doppelzüngigkeit.

Auch in Berlin ist die offensichtlich willkürliche Erweiterung der Anklage gegen Assange kritiklos hingenommen worden. Mehr noch: Die Aufforderung des UN-Sonderberichterstatters über Folter, Nils Melzer, Vorwürfe der Misshandlung Assanges in Haft zu untersuchen, wurde in London, Berlin und von anderen beteiligten Regierungen geflissentlich übergangen. Damit werden nicht nur der Zivilpakt von 1966 und die Europäische Menschenrechtskonvention, sondern auch die Antifolterkonvention verletzt.

Die extraterritoriale Verfolgung durch die US-Behörden muss von der Bundesregierung und der EU zurückgewiesen werden. Aufgrund des schlechten Gesundheitszustands eines Angeklagten muss die EU erst recht auf eine humanitäre Lösung drängen. Denn was im Fall Nawalny möglich ist, muss auch im Fall von Assange ermöglicht werden.

Zuerst erschienen in: https://www.jungewelt.de/artikel/385938.prozess-ohne-recht.html

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