Keine Beschaffung von bewaffneten Drohnen – Rüstungsbegrenzung stärken

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

  1. Es bestehen unverändert grundsätzliche völkerrechtliche und ethische Einwände gegen bewaffnete Drohnen und die Praxis ihres Einsatzes.
  2. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte „ausführliche völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Würdigung“ einer Bewaffnung von Drohnen ist bisher weder durch den Deutschen Bundestag noch durch die versprochene ausführliche gesellschaftliche Debatte erfolgt.
  3. Die Konsequenzen, die aus der Anschaffung bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr für das Regime der europäischen und globalen Rüstungskontrolle und -begrenzung resultieren würden, sind bis jetzt nicht im Ansatz abzusehen.
  4. Ungeachtet aller dieser Umstände orientiert das Beschaffungsprojekt HERON TP, sowie auch die Projektskizze für die zu projektierende Euro-Drohne „European MALE“ auf eine Bewaffnungsfähigkeit.
    II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
    – für die Bundesrepublik Deutschland den Verzicht auf die Anschaffung von bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen zu erklären;
    – die Partner im Rahmen des Projekts European MALE von diesem Verzicht zu informieren, alle bisherigen Ergebnisse aus der Definitionsstudie für European MALE offenzulegen, und dafür zu sorgen, dass jegliche Planungen und Arbeiten zum Zwecke der Bewaffnungsfähigkeit der Drohne aus dem Remit der Definitionsstudie entfernt werden;
    – sich darüber hinaus im Rahmen der europäischen und globalen Institutionen für Rüstungskontrolle und Abrüstung für eine völkerrechtlich verbindliche Ächtung unbemannter ferngesteuerter und autonomer Waffensysteme einzusetzen, und sich, auf dem Weg dorthin, auf EU-Ebene für einen Verzicht aller EU-Mitgliedstaaten auf die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen einzusetzen.

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