Verlängerung des New-START-Vertrags

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 169. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2020

Fragestunde | Frage 60

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE): Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung ein vorbehaltsloses Eintreten ihrerseits für die Verlängerung des New-START-Vertrags zwischen Washington und Moskau (Jahresabrüstungsbericht 2019, Bundestagsdrucksache 19/19000, Seite 18), wenn sich die Bundesregierung hinter die US-Forderung stellt, dass China an diesen Verhandlungen teilnehmen soll, und ebenfalls für eine Erweiterung der Verhandlungen über nukleare Abrüstungen plädiert (Reuters vom 24. Juni 2020), und plädiert die Bundesregierung auch für die Erweiterung der Verhandlungen über nukleare Abrüstungen um Nato-Mitglieder (Frankreich und Großbritannien)?

Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle wieder auf die internationale Tagesordnung zu bringen. Für die Bundesregierung steht die Verlängerung des New-START-Vertrags dabei im Vordergrund. Sie ruft Russland und die USA dazu auf, New START zu erhalten. Auch wenn es sich bei New START um einen bilateralen Vertrag handelt, trägt er maßgeblich zur europäischen und globalen Sicherheit bei.

Die Verlängerung dieses zentralen Vertrages eröffnet eine gute Grundlage für die notwendige Weiterentwicklung und Ausweitung der Rüstungskontrolle. Die Bundesregierung hat ein hohes Interesse an zukünftiger Rüstungskontrolle, die möglichst viele Reichweiten und Systeme in den Blick nimmt. Auch an der Einbindung Chinas in die Rüstungskontrolle hat die Bundesregierung ein großes Interesse, dies jedoch – und das macht die Bundesregierung gegenüber Washington sehr deutlich – nicht auf Kosten des New-START-Vertrags. Frankreich und Großbritannien bauen im Gegensatz zu China ihre Nuklearwaffenarsenale nicht aus, sondern haben diese in den letzten Jahren unilateral reduziert.

Kommentare sind geschlossen.