Professorin. – Ich nehme den Titel an. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen noch mal festhalten: Im Fall der Ermordung des iranischen Generals Soleimani weigert sich die Bundesregierung erneut, gegen einen gravierenden Bruch des Völkerrechts eines NATO-Staates Position zu beziehen; wir haben das ja schon gesehen bei dem türkischen Einmarsch in Syrien. Die Bundesregierung erklärt schlicht – ich möchte zitieren –:
„Eine umfassende völkerrechtliche Bewertung erfordert die detaillierte Analyse aller tatsächlichen Umstände des Falls. Diese liegen der Bundesregierung nicht vor.“
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