Kommt nach vorne!

kommt-nach-vorne„Kommt nach vorne“. Diese drei Worte soll ein Mitarbeiter der Partei Die Linke bei der Blockade von Europas größten Naziaufmarsch in Dresden in ein Megaphon gerufen haben. Dafür wurde er nun wegen „Schweren Landfriedensbruchs“ zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil soll tausende engagierte BürgerInnen abschrecken, die jedes Jahr unter dem Motto „Dresden Nazifrei“ demonstrieren und blockieren und dadurch bereits zweimal den Naziaufmarsch verhindern konnten. Für den 13. Februar sind erneut antifaschistische Proteste in Dresden geplant.

Das Urteil ist eine juristische Farce und eindeutig politisch motiviert, da es nur auf Vermutungen und Unterstellungen basiert. Es reiht sich ein in eine lange Liste von Skandalen der Dresdener Justiz, unter anderem die Strafverfahren gegen zahlreiche Abgeordnete der Fraktion Die Linke wegen Teilnahme an Anti-Nazi-Blockaden und die illegale Funkzellenabfrage von 1,4 Millionen Handy-Daten während „Dresden Nazifrei“ 2011. Auch meine Handy-Daten wurden erfasst. Dieser Tage wurde vom selben Amtsgericht, das die Erfassung angeordnet hatte, die „Rechtmäßigkeit“ festgestellt. Während Neonazis frei marschieren, werden diejenigen, die dagegen protestieren, pauschal verdächtigt und kriminalisiert, und Bürgerrechte wie das Versammlungsrecht dadurch massiv eingeschränkt. Im Kampf gegen Rechts ist noch viel zu tun. Das zeigen auch die ständig neuen Enthüllungen um die Verwicklung von Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden in die Unterstützung der rechten Terrorgruppe NSU.

Wichtig ist dabei auch, immer wieder an mutige Beispiele in der Geschichte zu erinnern. In Mössingen wird ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und gesellschaftlichen Gruppen am 2. Februar an den 80. Jahrestag des Mössinger Generalstreiks erinnern. Mehr als 800 Menschen waren in Mössingen gegen die Machternennung Hitlers am 31. Januar 1933 auf die Straße gegangen. Sie wussten: Hitler bedeutet Faschismus und Krieg. Danach standen über hundert Menschen aus Mössingen, Talheim, Bodelshausen, Nehren und anderen Orten vor Gericht wegen „Hochverrat und Landfriedensbruch“.

„Illegal“ wäre die damalige Aktion in Mössingen auch heute, denn politische Streiks gelten als rechtswidrig. Für ein uneingeschränktes Versammlungsrecht und das politische Streikrecht heute zu kämpfen, sind wir den mutigen Streikenden in Mössingen schuldig.

Weitere Infos:
http://moessingergeneralstreik.wordpress.com/
www.dresden-nazifrei.com/

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