Schleichende Umgehung

Diese Woche wurde ein umstrittenes drittes Gesetz zum Bevölkerungsschutz von CDU, SPD und Grünen im Bundestag verabschiedet. Der Unmut darüber ist zu Recht groß. Allerdings nicht, weil es sich hier um ein angebliches „Ermächtigungsgesetz“ handelt, das ist bewusste Manipulation der Öffentlichkeit und eine gefährliche Verharmlosung des deutschen Faschismus. Wir sind nicht auf dem Weg in eine Diktatur.

Aber es gibt eine schleichende Umgehung der Parlamente durch die Exekutive, massive Grundrechtseingriffe werden von der Kanzlerin und den Länderregierungen beschlossen und verkündet. Etliche davon mussten Gerichte, sogar das Bundesverfassungsgericht, wieder aufheben. Das allein schon ist eine Ohrfeige für die politisch Handelnden. Der neue Gesetzentwurf wurde im Eiltempo durch das parlamentarische Verfahren getrieben. Das Ziel einer umfassenden parlamentarischen Beteiligung wurde de facto jedoch nicht umgesetzt. Die möglichen Maßnahmen sind unpräzise und nicht abschließend definiert. Die Regierung kann weiterhin freimütig agieren, was der Schwere der Maßnahmen und der Eingriffe in Grundrechte nicht angemessen ist. Meine Fraktion hat deswegen dagegen gestimmt.

Zum Beispiel ist die Rede von „Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum“. Hier sind private Ausgangsperren ermöglicht, die aber nicht klar festgelegt werden. Hoch umstritten ist insbesondere der neue Paragraf 28a, in dem es heißt: „Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 erforderlich ist.“

Was konkret mit der Verhinderung der Verbreitung gemeint ist, wird im Gesetz überhaupt nicht geregelt. Das öffnet willkürlichen Entscheidungen Tür und Tor. Wir benötigen dringend eine durchgehende Beteiligung des Bundestages und der Länderparlamente an allen wesentlichen zukünftigen Entscheidungen, etwa auch an der Impfstrategie. Die Bundesregierung muss Corona-Beschränkungen evidenzbasiert begründen. Das ist beim Lockdown in der Gastronomie und Kultur nicht geschehen und war aufgrund der dort bereits existierenden, guten Hygienekonzepte nicht nachvollziehbar. Demokratische Kontrolle muss erst recht in Zeiten der Pandemie gelten.

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