Aussetzung der Patentrechte an den Corona-Impfstoffen

Schriftliche Frage im Monat Dezember 2020, Arbeitsnummer 12/442

Wird sich die Bundesregierung für eine Aussetzung der Patentrechte an den Corona-Impfstoffen der Firmen Curevac und Biontech-Pfizer einsetzen und diese Aussetzung der WTO und WHO konkret anbieten, wie bereits vom Geschäftsführer der Firma Curevac vorgeschlagen (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kampf-gegen-corona-curevac-patente-fuer-impfstoffe-aussetzen.568f0c24-6dd1-4724-a46f8683d53c8444.html)?

Antwort:

Die Bundesregierung begrüßt Kooperationen und Vereinbarungen von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie zur freiwilligen Lizensierung ihrer Patente, wie beispielsweise im Rahmen des sog. Medicines Patent Pool, sowie die gegenwärtigen Anstrengungen, um die Produktionskapazitäten von COVID-19-Impfstoffen zu steigern. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die freiwillige Erteilung von Lizenzen auf Arzneimittel und Impfstoffe durch die Rechteinhaber ein wichtiges Mittel zur effektiven Bekämpfung der Pandemie und zur Ermöglichung des Zugangs zu Impfstoffen. Bei den Verhandlungen im Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf wird die europäische Position durch die Europäische Kommission vertreten, die ihre Bereitschaft erklärt hat, den begonnenen Dialog mit den Entwicklungsländern über die Rolle des geistigen Eigentums und den Waiver- Antrag von Indien und Südafrika bei der Bewältigung von COVID-19 konstruktiv fortzusetzen.

Nach Art. 31 des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS-Abkommen) kann eine Aussetzung von Patentrechten ausschließlich auf Ebene der jeweiligen Mitgliedstaaten der WTO erfolgen; ein für alle Mitgliedstaaten der WTO bzw. Weltgesundheitsorganisation gültiges Angebot der Aussetzung von Patentschutz durch die Bundesregierung ist daher rechtlich nicht möglich.

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